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   BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18   

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BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18 (https://dejure.org/2019,18494)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2019 - 1 C 50.18 (https://dejure.org/2019,18494)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 1 C 50.18 (https://dejure.org/2019,18494)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Bei Mitgliedern einer häuslichen und familiären Gemeinschaft ist anzunehmen, dass diese in besonderer Weise füreinander einstehen und bereit sind, ihren Lebensunterhalt auch jenseits zwingender rechtlicher Verpflichtungen gegenseitig zu sichern (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 63).

    Regelmäßig werden in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige umfassend "aus einem Topf" wirtschaften (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 53, 65).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03

    Asylantrag; Abschiebungsschutz; individuelle Rechtsposition; Familienangehörige;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

    Die Unterschreitung auch des eigenen Existenzminimums, die in der Familiensituation aus der existenziellen Notlage für jedes einzelne Familienmitglied folgt, ist dann auch nicht eine bloß mittelbare Gefährdungssteigerung aus den "Versorgungslasten" für nahe Familienangehörige; sie bewirkt auch nicht, dass lediglich das Schutzbedürfnis eines nahen Familienangehörigen zu einer eigenen Rechtsposition des Ausländers führt (dies - für eine andere Fallkonstellation ablehnend - BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.).

  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    1.3.1 Der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, ist eine - zwar notwendig hypothetische, aber doch - realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu legen (BVerwG, Urteile vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 - BVerwGE 90, 364 und vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 S. 391 f.).

    Lebt der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit der Kernfamilie, ist hiernach für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Herkunftsland in Gemeinschaft mit den weiteren Mitgliedern dieser Kernfamilie zu unterstellen (BVerwG, Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 S. 391 f.).

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Von diesen Grundsätzen, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung herangezogen werden (s. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 176 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 26 f.; OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 19 f.), ist zutreffend auch das Berufungsgericht ausgegangen (UA Rn. 28 ff.).

    1.2 Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend weiterhin davon ausgegangen (UA Rn. 24 ff.), dass bei dem nationalen Abschiebungsschutz (nur) dem einzelnen Ausländer drohende Gefahren erheblich sind, nicht Gefahren, die Dritten drohen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 27.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 78 S. 129 f.; VGH München, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 27.07.2000 - 9 C 9.00

    Afghanistan; Abschiebungshindernis; Abschiebung einzelner Familienmitglieder;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Die Annahme gemeinsamer Rückkehr unterstellte dann, dass dieses gesicherte Bleiberecht zugunsten der Wahrung des Familienverbandes aufgegeben werde, widerspräche damit der verbindlichen Schutzfeststellung und stünde deshalb nicht im Einklang mit der Rechtsprechung zum Erfordernis einer möglichst realitätsnahen Beurteilung der Situation im - hypothetischen - Rückkehrfall (s.a. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 2000 - 9 C 2.00 - juris Rn. 2 und vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.).

    Es sei Sache der Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Trennung des nichtbleibeberechtigten Familienmitglieds von den bleibeberechtigten Familienangehörigen in Betracht komme oder Art. 6 GG/Art. 8 EMRK durch ein Vollstreckungshindernis (nunmehr) nach § 60a Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 - juris).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, bei der ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (ebd., Rn. 39) Dies gilt namentlich für die familiäre Lebensgemeinschaft mit besonders schutzbedürftigen minderjährigen Kindern; denn Eltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und haben für einen angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen, zumindest aber die Existenz des Kindes auch finanziell sicherzustellen, soweit und solange sie hierzu in der Lage sind (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Diese Bewertungen gründen auf Feststellungen zu den landesweiten Lebensverhältnissen in Afghanistan und auch denjenigen in Kabul als Ankunfts- bzw. Endort der Abschiebung, für die sich das Berufungsgericht insbesondere Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteile vom 3. November 2017 - A 11 S 1704/17 - juris und vom 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 - juris) zu eigen gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17

    Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    Diese Bewertungen gründen auf Feststellungen zu den landesweiten Lebensverhältnissen in Afghanistan und auch denjenigen in Kabul als Ankunfts- bzw. Endort der Abschiebung, für die sich das Berufungsgericht insbesondere Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteile vom 3. November 2017 - A 11 S 1704/17 - juris und vom 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 - juris) zu eigen gemacht hat.
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18

    Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr

  • BVerwG, 23.05.2000 - 9 C 2.00

    Afghanistan, Paschtunen, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00

    Asylrecht und Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung - trennungsbedingte

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

    Eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfrage ist in den vom erkennenden Senat dazu wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen und nachfolgend eingelegten Revisionen (Verfahren anhängig unter 1 C 45.18, 1 C 49.18 und 1 C 50.18) bislang nicht erfolgt.
  • VG Wiesbaden, 08.04.2021 - 4 K 1239/18

    Afghanistan: subsidiärer Schutz bei drohender Verfolgung durch Dritte, keine

    Bestehende, von familiärer Verbundenheit geprägte enge Bindungen jenseits der Kernfamilie mögen ebenfalls durch nach Art. 6 GG schutzwürdige besondere Zuneigung und Nähe, familiä re Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft geprägt sein (BVerfG, Beschl. v. 24.06.2014, 1 BvR 2926/13, BVerfGE 136, 383, Rn. 22 f.); sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisierende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der Verfolgungsprognose (BVerwG, Urt. v. 04.06.2019, 1 C 50/18, Rn. 18, juris).

    Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK schützen jedenfalls normativ die - für die Rückkehrprognose nahelie gende - Entscheidung eines Elternteils, auf die Erfüllung grundlegender familiärer Soli darpflichten auch dann nicht zugunsten der eigenen Existenzsicherung zu verzichten, wenn damit das eigene Existenzminimum unterschritten und für die eigene Person eine mit Art. 3 EMRK unvereinbare Lage herbeigeführt wird (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019, 1 C 50/18, Rn. 27, juris).

  • VG Bremen, 30.01.2020 - 5 K 693/17

    Zum Maßstab der Zumutbarkeit einer internen Fluchtalternative - Afghanistan;

    Der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, ist eine - zwar notwendig hypothetische, aber doch - realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu legen (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 50.18 -, juris Rn. 16; Urt. v. 16.08.1993 - 9 C 7/93 -, juris Rn. 10).

    Die Vermutung der gemeinsamen Lebensführung einer Kernfamilie als Grundlage der anzustellenden Prognose setzt zwar grundsätzlich eine bestehende familiäre Gemeinschaft voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 50.18 -, juris Rn. 17), die im Fall des Klägers durch seine Flucht aber gerade aufgehoben wurde.

  • VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 K 19.50826

    Abschiebungsverbot für Griechenland für Familie mit minderjährigen Kindern

    Bei hier gebotener gemeinsamer Betrachtung der Kläger als Kernfamilie (vgl. auch BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 50.18 - juris, allerdings nur für Familie mit minderjährigen Kindern) liegt hier für alle Kläger ein Abschiebungsverbot vor und der Frage, ob dies auch bei getrennter Betrachtung für den Kläger zu 2) als jungen, gesunden Erwachsenen der Fall wäre (was nach der Rechtsprechung der Kammer nicht generell der Fall ist), muss nicht weiter nachgegangen werden.
  • VG Hannover, 05.06.2023 - 3 A 1652/19

    ARK; Autonome Region Kurdistan; Flüchtlingsschutz; Frauen; Irak; Jesiden;

    g) Das fast durchgehend in der Rechtsprechung geprüfte Merkmal des fehlenden wirksamen Schutzes durch einen Familien- oder Stammesverbund liegt vorliegend auch vor, da zum einen nach den glaubhaften Ausführungen der Klägerin und ihrer Mutter sich im Irak keinerlei Verwandtschaft mehr befinde (lediglich ihre Kernfamilie - also ihre Eltern und die minderjährigen Geschwister -, von der bei einer realistischen Rückkehrprognose anzunehmen wäre, dass diese mit der Klägerin in den Irak zurückkehrten [vgl. hierzu die Urteile des Eufach0000000005s vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, - 1 C 49/18 - und - 1 C 50/18 -, juris], wäre dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit ihr vor Ort).
  • VG Hamburg, 19.05.2021 - 8 A 3569/18

    Irak: Klage im Wesentlichen abgewiesen; keine glaubhafte Darlegung einer

    Insoweit ist von einer gemeinsamen Rück­ kehr des Klägers mit seinem Kind und der Kindesmutter auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 50/18, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Slowenien

    Dabei ist unerheblich, ob man hier hinsichtlich der Gefahrenprognose auf den Antragsteller alleine oder auf den Antragsteller samt seiner Familie abstellt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.7.2019 - BVerwG 1 C 50.18 - juris), da unter Berücksichtigung der Lage von anerkannten Schutzberechtigten in Slowenien (siehe oben unter II. 2.2.) auch im letzteren Fall die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht vorliegen würden.
  • VG Würzburg, 08.04.2021 - W 4 K 21.30180

    Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Slowenien

    Dabei ist unerheblich, ob man hier hinsichtlich der Gefahrenprognose auf den Kläger alleine oder auf den Kläger samt seiner Familie abstellt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 50.18 - juris), da unter Berücksichtigung der Lage von anerkannten Schutzberechtigten in Slowenien (siehe oben unter 2.2.2.) auch im letzteren Fall die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht vorlägen.
  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 6 K 19.30435

    Nigeria: Verpflichtungsfeststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5

    Dabei ist von einer realitätsnahen Rückkehrsituation auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 50.18 - BeckRS 2019, 20737).
  • VG Wiesbaden, 25.05.2021 - 5 K 1116/20

    Ghana: Asylantrag offensichtlich unbegründet, da keine Widerlegung der

    Art. 6 GG gewährt zwar keinen unmit telbaren Anspruch auf Aufenthalt, enthält aber als wertentscheidende Grundsatznorm, dass der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, und gebietet die Berücksich tigung bestehender familiärer Bindungen bei staatlichen Maßnahmen der Aufenthalts beendigung (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 50/18 - juris).
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